Sachgebiet

Alarm- und Ausrückeordnung

Bernd Peterburs
Bernd Peterburs
Ansprechpartner
0160-95201175
Die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) enthält Grundregeln für die Alarmierung, die Annahme und Abgabe von Meldungen sowie das Ausrücken der Feuerwehr der Stadt Lippstadt zur Durchführung Ihrer Aufgaben gemäß gesetzlicher Verpflichtung. Sämtliche Angehörigen der Feuerwehr Lippstadt sind zur Einhaltung der AAO verpflichtet.

Jede Feuerwehr legt in einer AAO fest, welche Einheiten und Fahrzeuge bei einem bestimmten Einsatzstichwort ausrücken. Hinter jedem Einsatzstichwort verbirgt sich eine ganz bestimmte Alarmierungsfolge, gegliedert vom kleinsten bis zum größten denkbaren Einsatz. Es kann also z.B. nur eine Löschgruppe (9 Kameraden) oder gleichzeitig mehrere Löschzüge alarmiert werden. Art und Umfang der einzusetzenden Personen und Gerätschaften richtet sich zunächst immer nach der in der Regel über die Notrufnummer 112 eingehenden Schadensmeldung. Sollten weitere Kräfte notwendig werden, können diese nachgefordert und nachalarmiert werden. Nachdem also der Notruf bei der Kreisleitstelle eingegangen ist, entscheidet der Leitstellendisponent über das entsprechende Einsatzstichwort und alarmiert entsprechend der AAO.

Im Bereich der Stadt Lippstadt erfolgt die Alarmierung nur noch über digitale Funkmeldeempfänger. Die Feuerwehrkameraden sind fast ausnahmslos mit digitalen Meldeempfängern ausgestattet.

Die Alarm- und Ausrückeordnung ist regelmäßig zu überprüfen und möglichen veränderten Gegebenheiten anzupassen. Sollten trotzdem Fälle vorkommen, welche nicht in der AAO geregelt sind, so entscheidet jeweils der Einsatzleiter über das weitere Vorgehen.

Zuständig für dieses Sachgebiet sind Bernd Peterburs und Reinhard Falkenstein.