06 Aug '19

Martinshorn: Auch Lippstädter beschweren sich

Weil die Einsatzkräfte mit Martinshorn zum Einsatz fuhren, wurde die Feuerwehr Mettmann von Anwohnern in anonymen E-Mails beschimpft. Auch in Lippstadt gibt’s ab und zu Beschwerden.

Haben sich Lippstädter schon über ein zu lautes Martinshorn beschwert?

„Ab und zu gibt es schon mal Beschwerden“, berichtet Wehrsprecher Christian Dicke. Die Anwohner würden dann über die Rechtslage informiert.

Werden Rettungskräfte schon mal zur Zielscheibe von Anfeindungen?

„Das kommt ab und zu mal vor“, so Dicke. Es handele sich aber mehr um Respektlosigkeiten gegenüber Rettungsdienstmitarbeiterinnen als um Anfeindungen.

Haben Feuerwehr und Rettungsdienst eine Wahl, ob sie laut oder leise mit Martinshorn zum Einsatz fahren?

In Deutschland gibt’s für die Benutzung des Martinshornes und des Blaulichtes eine gesetzliche Regelung in der Straßenverkehrsordnung. Ganz genau in den Paragraphen 35 und 38, die sich auf Sonder- und Wegerechte beziehen. Die Feuerwehr nimmt Sonderrechte, „die zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten sind“, wahr. „Dies gilt auch für Fahrzeuge des Rettungsdienstes, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.“ Sonderrechte dürfen Rettungskräfte nur unter „gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausüben“, so Dicke. Deshalb müssen sie, wenn es darum geht, ein Leben zu retten oder bedeutende Sachwerte zu erhalten, „zwingend“ blaues Blinklicht und Einsatzhorn einschalten.

Themawechsel: Die Feuerwehr-Gewerkschaft fordert Schutzwesten für Rettungsdienstmitarbeiter. Ist das in den Augen der Lippstädter Einsatzkräfte sinnvoll?

„Alles ist grundsätzlich sinnvoll und gut, was zum Schutz der Mitarbeiter führt“, sagt Dicke. „Allerdings muss man abwägen wie häufig so etwas in der Vergangenheit vorgekommen ist.“ Bislang sei dies in Lippstadt nicht der Fall gewesen. Im Vergleich zu Großstädten habe die Lippe-Stadt nicht so viele Brennpunkte, wo eine Bedrohungslage und die Gefahr eines Angriffs mit Waffen auf der Tagesordnung stehe. „Ausschließen kann man es natürlich nicht.“ Die Verwaltung prüfe je nach Lage, ob z.B. stichfeste Westen nötig seien – unter anderem sei dies für den Ordnungsamt-Außendienst in bestimmten Tätigkeitsbereichen vorgesehen, so Dicke.

Quelle: Der Patriot - Lippstädter Zeitung