Durch Entzünden einer Feuertonne kam es zu der starken Verrauchung. Im Verlauf nahm die Rauchentwicklung deutlich ab, sodass auch die Geruchsbelästigung nicht mehr vorhanden war. Vorkehrungen gegen eine Brandausbreitung außerhalb der Feuerstätte wurden vom Eigentümer mittels Gartenschlauch getroffen. Somit war kein Eingreifen der Feuerwehr notwendig.