Gemeldet war ein Küchenbrand. Bei Eintreffen stellte sich schnell heraus, dass es sich um eine böswillige Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst handelt. Der Einsatz der alarmierten Einsatzkräfte war nicht mehr erforderlich, daher brauchten die Kräfte von Tagschleife und dem Löschzug 1 nicht mehr ausrücken.