Die Feuerwehr wurde zu einem brennenden Sicherungskasten eines Einfamilienhauses alarmiert. Bei Eintreffen an der Einsatzstelle unternahm ein Bewohner Löschmaßnahmen mittels Pulverlöscher. Löschmaßnahmen der Feuerwehr waren nicht mehr notwendig. Das Feuer konnte mit dem Pulverlöscher gelöscht werden. Der betroffene Bereich wurde mehrfach mittels Wärmebildkamera kontrolliert. Der Hauswirtschaftsraum wurde natürlich belüftet. Der Eigentümer wurde aufgeklärt, den Sicherungskasten nicht wieder in Betrieb zu nehmen und eine Elektrofachkraft zu kontaktieren.