Bei Eintreffen der Feuerwehr konnte eine starke Rauchentwicklung im rückwärtigen Bereich eines Betriebsgeländes festgestellt worden. Zwei nicht mehr zu verwertende Rundballen brannten. Es handelt sich um ein nicht genehmigtes Nutzfeuer. Der Verursacher wurde aufgefordert das Feuer abzulöschen.