Eine unklare Rauchentwicklung war der Alarmierungsgrund für die Feuerwehr. Bei Eintreffen der Feuerwehr wurde festgestellt, dass es sich bei der Rauchentwicklung um ein Nutzfeuer handelt. Der Verursacher wurde aufgefordert das Feuer sofort abzulöschen. Weitere Maßnahmen waren nicht notwendig.