Der Alarmierungsgrund war ein vermutlich ausgelöster Heimrauchmelder in einer Wohnung. Nach dem Eintreffen konnte durch ein auf Kipp stehendes Fenster ein kontinuirlicher Piep-Ton wahrgenommen werden. Es handelt sich dabei um einen Wecker. Der Einsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst war nicht erforderlich.