Durch einen Mieter wurde ein süßlicher Geruch und Atemnot in seiner Wohnung gemeldet. In der betreffenden Wohnung wurde ein Trupp unter Atemschutz mit einem Mehrgasmessgerät eingesetzt. Keine relevanten Feststellungen. Im Anschluss wurde ein Trupp von dem ABC-Erkunder mit einem Messgerät eingesetzt. Ebenfalls keine Feststellungen. Die Wohnung wurde quergelüftet.