Handwerker haben Stunden zuvor die Reparaturarbeiten nicht fachmännisch ausgeführt. In unregelmäßigen Abständen lief Wasser in die Wohnung. Eine dauerhafte Undichtigkeit war nicht vorhanden. Weder Mieter noch Eigentümer waren in der Lage tätig zu werden. Die Feuerwehr drehte die Zuleitung ab.