08 Aug '18

Nach Großbrand: Lanuv gibt Entwarnung

Nach dem Großbrand bei der Firma Lippstädter Hartschaum liegen nun die Ergebnisse der Proben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) vor. Darauf weist die Stadt Lippstadt hin. Nach Aussage des Lanuv bestehe bei allen Proben „kein nennenswertes Gefahrenpotenzial“. Es sei auch mit keiner wesentlichen Erhöhung der Bodenbelastung durch Schadstoffe zu rechnen.

Aufgrund der starken Rauchentwicklung im Gewerbegebiet Am Wasserturm hatte das Landesamt an verschiedenen Stellen – unter anderem an der Boschstraße und Curiestraße – Wischproben genommen, um diese auf eventuelle Schadstoffbelastung hin zu untersuchen. Zusätzlich soll zur „Absicherung der gefahrlosen Verzehrbarkeit von gegebenenfalls beaufschlagten Anbauprodukten“ kurzfristig noch eine zusätzliche Analyse der Brandrückstände bei einem externen Labor in Auftrag gegeben werden, teilte das Lanuv laut Stadt mit.

Bis zum Eintreffen dieser Ergebnisse gelten demnach folgende Empfehlungen:

– Sichtbar mit Brandrückständen beaufschlagtes Obst und Gemüse sollte bis zum Vorliegen der abschließenden Analysen (voraussichtlich Mitte August) nicht verzehrt werden.

– Obst und Gemüse ohne sichtbare Brandrückstände ist vor dem Verzehr gründlich zu waschen.

– Gemüse wie Kartoffeln oder Möhren, die nicht direkt mit Brandrückständen in Kontakt gekommen sind, können geerntet werden. Vor dem Verzehr sollten auch diese gründlich gewaschen werden, um eventuell durch den Erntevorgang anhaftende Brandrückstandspartikel zu entfernen.

Im Übrigen gelten weiterhin folgende Vorsichtsmaßnahmen:

– Ablagerungen auf Gegenständen beziehungsweise befestigten Flächen können unter entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen (Handschuhe) abgesammelt und mit dem Restmüll entsorgt werden respektive mit handelsüblichem Reiniger entfernt werden.

– Bei Ablagerungen auf Rasenflächen ist dieser zu mähen und der Grasschnitt mit dem Restmüll zu entsorgen.

– In Sandkästen, in denen Ablagerungen zu erkennen sind, ist die oberste Schicht abzutragen und zu entsorgen.

– Bei Ablagerungen auf privaten Schwimmbecken ist das Wasser zu tauschen und gegebenenfalls verschmutzte Flächen sind zu reinigen.

Sobald die Ergebnisse der weiteren Untersuchung vorliegen, wird erneut informiert, heißt es von Seiten der Stadtverwaltung abschließend.

Quelle: Der Patriot - Lippstädter Zeitung