Sachgebiet

Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

Thomas Bischoff
Ansprechpartner
02941-980202
Michel Pöppelbaum
Ansprechpartner

Vorbeugen macht Sinn

Um Gefahren durch Brände von vornherein möglichst auszuschließen bzw. zu vermeiden, koordiniert der Vorbeugende Brand- und Gefahrenschutz alle präventiven Maßnahmen im Bereich des Brandschutzes.

Der Aufgabenbereich versteht sich dabei als Bindeglied zwischen den baulichen sowie planungsrechtlichen Belangen und dem abwehrendem Brandschutz.

Gut geplante Rettungswege und eine frühzeitige Branderkennung in Verbindung mit einer schnellen Alarmierung der Feuerwehr können für Gebäudenutzer lebensrettend sein und oft größere Schäden vermeiden.

Folgende Aufgaben obliegen der Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz:

Stellungnahmen im Planungs- und baurechtlichem Genehmigungsverfahren gemäß § 25 BHKG

Wesentliche Aufgabe im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist es, durch bauliche, anlagentechnische und/oder organisatorische Maßnahmen, Brandgefahren in Gebäuden vorzubeugen. Die Möglichkeiten der Feuerwehr zur Rettung von Personen und zur Durchführung einer wirksamen Brandbekämpfung werden hierbei beurteilt und berücksichtigt.

Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Sicherstellung der Rettungswege durch bauliche Maßnahmen und - wenn erforderlich - durch Rettungsgeräte der Feuerwehr gelegt. Hierbei werden auch die Löschwasserversorgung und Löschwasserrückhaltung, die betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen der Brandverhütung sowie Anlagen und Einrichtungen zur Branderkennung und Alarmierung beurteilt, um im Brandfall die Menschenrettung sowie wirksame Brandbekämpfungsmaßnahmen gewährleisten zu können. Die entsprechenden Genehmigungsbehörden werden über diese Erfordernisse benachrichtigt und entscheiden abschließend.

Die Brandschau ist ein weiteres Instrument des Vorbeugenden Brandschutzes. Brandschauen werden regelmäßig von Beamten der Feuerwehr Lippstadt durchgeführt. Dabei werden bestehende Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Lager mit erhöhten Brand- und Explosionsgefahren hinsichtlich ihres aktuellen Zustandes überprüft. Bewertet und beurteilt werden dabei die Faktoren, die
- die Entstehung von Bränden und die Ausbreitung von Feuer und Rauch begünstigen,
- die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen oder
- bedeutende Sachwerte sowie die Umwelt gefährden
- und eine wirksame Brandbekämpfung erschweren.

Brandsicherheitswachen gemäß § 27 BHKG NRW

Der Bereich der Brandsicherheitswachen ist ein weiteres Aufgabenfeld im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes. Das Personal der Brandsicherheitswache wird durch die Feuerwehr gestellt und dabei bei seiner Tätigkeit von Zuschauern oft nicht bemerkt. Die Brandsicherheitswache sorgt im Hintergrund für den sicheren Ablauf von größeren Veranstaltungen wie beispielweise Theateraufführungen. Dabei werden schon vor dem Beginn der eigentlichen Veranstaltung die örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf ihre Sicherheit in Bezug auf den Brandschutz überprüft.

weitere Informationen

Weiterhin gehören die Koordinierung angeforderter Brandsicherheitswachen sowie die brandschutztechnische Beurteilung angezeigter Veranstaltungen zum Aufgabengebiet der Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. Weiterhin wird bei der Genehmigung der Anwendung pyrotechnischer Erzeugnisse bei Aufführungen und Großveranstaltungen die Abteilung beteiligt.

Einsatzrelevante Daten werden statistisch erfasst und aufbereitet sowie Einsatzbestätigungen und Auskünfte zu Einsätzen der Feuerwehr erteilt.

Darüber hinaus werden Auskünfte zur Löschwasserversorgung erteilt und Informationen über Mängel der öffentlichen Löschwasserversorgung bearbeitet. Aktuelle Informationen zur Verhütung von Bränden und zum sicheren Verhalten im Falle eines Brandes finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Weitere Auskünfte werden darüber hinaus von den Mitarbeitern der Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz persönlich oder telefonisch erteilt.