Getriebeöl nach einem Verkehrsunfall ausgelaufen. Maßnahmen der Feuerwehr waren in Absprache mit der Polizei nicht erforderlich. In Absprache mit dem Ordnungsamt wurden Gefahrenschilder "Achtung! Ölspur" aufgestellt. Durch das Ordnungsamt wurde ein Entsorgungsunternehmen zur Reinigung der Fahrbahn beauftragt. Nach Beendigung der Maßnahme wurden die Verkehrsschilder von der Feuerwehr wieder entfernt.