25 Nov '16

Brandheiße Tipps von der Feuerwehr zur Adventszeit

Der Vorbeugende Brand- und Gefahrenschutz rät mit Beginn der Adventszeit zu besonderer Aufmerksamkeit im Umgang mit Kerzen und Adventsgestecken walten zu lassen.

Neun einfache Tipps der Feuerwehr helfen, Brände zu verhindern:

• Keinen trockenen Adventskränze oder Gestecke verwenden.

• Adventskranz oder -gesteck auf eine feuerfeste Unterlage stellen und Kerzenhalter aus feuerfestem Material verwenden.

• Kerzen niemals in der Nähe von Vorhängen oder anderen brennbaren Materialien aufstellen und entzünden.

• Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen; auch beim kurzfristigen Verlassen des Zimmers löschen. Kerzen immer von „hinten nach vorne“ anbrennen, von „vorne nach hinten“ löschen und nie über brennende Kerzen greifen.

• Abgebrannte Kerzen rechtzeitig auswechseln.

• Streichhölzer und Feuerzeuge an einem vor Kindern sicheren Ort aufbewahren.

• Kinder sollten nur unter Anleitung von Erwachsenen mit Streichholz und Feuerzeug umgehen.

• Damit Sie schnell auf einen möglichen Brand in ihrer Wohnung aufmerksam werden installieren Sie Rauchwarnmelder

• Wenn es doch zu einem Brand gekommen ist, alarmieren Sie ohne Verzögerung die Feuerwehr den Notrufnummer 112

Rauchmelder retten Leben!

Ins diesem Zusammenhang verweist die Brandschutzdienststelle auf die zum 01.01.2017 auch für \"Bestandsbauten\" geltende Rauchwarnmelderpflicht.

Am 20.02.2013 hat der Landtag NRW beschlossen, zum 01.04.2013 in Nordrhein-Westfalen die Rauchwarnmelderpflicht einzuführen. Seitdem müssen in Neubauwohnungen in Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, Rauchwarnmelder installiert werden.

Die Übergangsfrist für Wohnungen, die bis zum 31.03.2013 errichtet oder genehmigt wurden, läuft nun am 31.12.2016 ab. Somit müssen ab dem 01. Januar 2017 in Nordrhein-Westfalen sämtliche Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Text: Christian Meyer (Feuerwehr Lippstadt)

Foto: Christian Dicke (Feuerwehr Lippstadt)

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