02 Apr '12
Im Drogenrausch eine Spur der Verwüstung gelegt
Die Brandserie, die am Morgen des 4. Dezember vergangenen Jahres Polizei und Feuerwehr in Lippstadt in Atem gehalten hatte, fand gestern vor der Zweiten Großen Strafkammer des Paderborner Landgerichts ihr juristisches Nachspiel.
Die Richter schickten den Angeklagten, einen 28-jährigen Lippstädter, für drei Jahre hinter Gitter. Der Mann musste sich für drei Brandstiftungen und Sachbeschädigungen verantworten, bei denen ein Schaden von rund 76 000 Euro entstanden war. Der Brand einer Mülltonne und eines Wohnwagens (Schaden: rund 20 000 Euro) gehen nach Überzeugung der Ermittler ebenfalls auf das Konto des Angeklagten, sie waren aber nicht Gegenstand des gestrigen Prozesses. Die hierfür zu erwartende Strafe wäre laut Staatsanwaltschaft bei der Bemessung der Gesamtstrafe nicht wesentlich ins Gewicht gefallen.
Der Angeklagte habe die Brände, so Staatsanwalt Thorsten Heidbrede, an jenem Dezembermorgen aus Frust darüber gelegt, dass ihm seine Freundin nicht erlaubt habe, in ihrer Wohnung Drogen zu konsumieren. Nach dieser Abfuhr war der Angeklagte, der laut Gutachten am Tattag neben Alkohol auch Amphetamine und Haschisch konsumiert hatte, von dannen gezogen.
In einem Strandkorb an der Rixbecker Straße ließ sich der 28-Jährige nieder, um seinen Frust hinunter zu spülen. Doch beim Trinken blieb es nicht; stattdessen setzte er den Strandkorb in Flammen. Er wisse nicht, was ihn da „geritten“ habe, so der geständige Angeklagte. Als er dann das Blaulicht sah, floh er auf ein anderes Grundstück. Dort entdeckte er einen Benzinkanister, mit dem er kurz darauf ein Gartenhaus ansteckte.
Seine Flucht führte ihn weiter zum Hülshoff, wo er an einer Remise mittels einer Zigarette Heu entzündete - die Remise brannte komplett ab. Zudem soll er eine Holzpalette an der Oststraße angezündet haben - daran erinnere er sich nicht, sagte er, er schließe es aber nicht aus.
Der Gutachter attestierte dem Lippstädter, gleich mehrfach abhängig zu sein. Auch zur Tatzeit habe er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden, eine verminderte Schuldfähigkeit könne nicht ausgeschlossen werden. Der 28-Jährige stehe aber zu seiner Abhängigkeit und sei behandlungswillig, so der Sachverständige.
Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren, Verteidiger Allo Mock hielt drei Jahre für ausreichend. Dem schloss sich die Kammer unter Vorsitz von Richter Jens-Walter Eppelmann an und verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren Freiheitsstrafe und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
Quelle: Der Patriot - Lippstädter Zeitung