Abzeichen

Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehr (NRW)
Feuerwehrmann-Anwärter
Feuerwehrfrau-Anwärterin
wer in die Feuerwehr eintritt.
Feuerwehrmann
Feuerwehrfrau
wer am Truppmann/frau Lehrgang I(TM I) mit Erfolg teilgenommen hat oder aus der Jugendfeuerwehr übernommen wird.
Oberfeuerwehrmann
Oberfeuerwehrfrau
wer am Truppmann/frau Lehrgang II (TM II) mit Erfolg teilgenommen hat und mindestens 2 Jahre Feuerwehrmann/frau war.
Hauptfeuerwehrmann
Hauptfeuerwehrfrau
wer mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann/frau war und sich regelmäßig am Dienst beteiligt hat.
Unterbrandmeister/in wer Hauptfeuerwehrmann/frau oder min. 1 Jahr Oberfeuerwehrmann/frau war und mit Erfolg am Truppführer/in Lehrgang (TF) teilgenommen hat.
Brandmeister/in wer mindestens 2 Jahre Unterbrandmeister/in war und den Gruppenführerlehrgang F III am Institut der Feuerwehr bestanden hat.
Oberbrandmeister/in wer mindestens 2 Jahre Brandmeister/in war und sich regelmäßig am Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat.
Hauptbrandmeister/in wer mindestens 5 Jahre Oberbrandmeister/in war und sich regelmäßig am Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat.
Brandinspektor/in wer mindestens Oberbrandmeister/in ist und den Zugführerlehrgang F IV am Institut der Feuerwehr bestanden hat.
Brandoberinspektor/in wer Brandinspektor/in ist und den Lehrgang FB V am Institut der Feuerwehr bestanden hat.

Funktionsabzeichen der Freiwilligen Feuerwehr (NRW)
stellvertretende Gruppenführerin
oder stellvertretender Gruppenführer
Gruppenführerin
oder Gruppenführer
stellvertretende Zugführerin
oder stellvertretender Zugführer
Zugführerin
oder Zugführer
stellvertretende Leiterin
oder stellvertretender Leiter
der Feuerwehr
Leiterin
oder Leiter der Feuerwehr
stellvertretende Kreisbrandmeisterin
oder stellvertretender Kreisbrandmeister
Kreisbrandmeisterin
oder Kreisbrandmeister
stellvertretende Bezirksbrandmeisterin
oder stellvertretender Bezirksbrandmeister
Bezirksbrandmeisterin
oder Bezirksbrandmeister
stellvertretende Jugendfeuerwehrwartin
oder stellvertretender Jugendfeuerwehrwart
und Jugendfeuerwehrwartin und Jugendfeuerwehrwart
stellvertretende Gemeinde- oder Stadtjugendfeuerwehrwartin oder stellvertretender Gemeinde oder Stadtjugendfeuerwehrwart einer kreisangehörigen Gemeinde oder Stadt und Gemeinde- oder Stadtjugendfeuerwehrwartin oder Gemeinde- oder Stadtjugendfeuerwehrwart einer kreisangehörigen Gemeinde oder Stadt
stellvertretende Stadtjugendfeuerwehrwartin oder stellvertretender Stadtjugendfeuerwehrwart einer kreisfreien Stadt und Stadtjugendfeuerwehrwartin
oder Stadtjugendfeuerwehrwart einer kreisfreien Stadt oder stellvertretende Kreisjugendfeuerwehrwartin oder stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrwart und Kreisjugendfeuerwehrwartin oder Kreisjugendfeuerwehrwart